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Die Lösung?

Abmahnen retour

Von biF


duesseldorf bronze krieg 1 gerresheim schmaeke 1988


Ich habe die Sendung nicht selber gesehen, sondern die Hartz-IV-Empfängerin Frau X, die zu jener kleinen „Fan-Gemeinde“ gehört, die mir gelegentlich noch schreibt, hat mir davon berichtet. Ich gebe das Ganze also ohne Gewähr als sogenannte „stille Post“ weiter:

Einer, der wegen seiner Widerrufsbelehrung abgemahnt und nach Rechtsstreit mit allem Drum und Dran runde 5.000 (in Worten: Fünftausend) Euro los geworden war, hatte diese Betriebsausgabe ebenso wie alle anderen der aus niederen Beweggründen Abgemahnten als Diebstahl empfunden und sich – leider nutzlos – unter anderem bei verschiedenen Volksvertretern beschwert. Dabei war ihm aufgefallen, daß keiner der Angesprochenen sich sonderlich für ihn oder das Problem an sich interessierte. Um seine individuelle Lösung des Problems beneide ich ihn ein wenig, denn sie hat etwas Geniales: Er sah sich die Merchandising-Angebote der Parteien im Internet an (T-Shirts, Feuerzeuge, Aschenbecher, Kugelschreiber & Co.) und ganz besonders natürlich ihre Widerrufsbelehrungen und fand sie samt und sonders falsch, was zu entdecken bei der beschriebenen Ausgangslage ja ein Klacks gewesen sein dürfte. Der nächste Schritt aber, und das ist das eigentlich Geniale an der Sache, brachte ihm 10.000 Euro ein, also einen mehr als kostendeckenden Schadenersatz.

Er nahm sich nämlich einen Anwalt und verklagte die zur Schaffung rechtsverbindlicher Geschäftsgrundlagen unfähigen – zu vermuten wäre allerdings auch: unwilligen (weil selber Anwalt in einem Anwalts- und Beamtenparlament) – Volksvertreter. Nachahmung empfohlen!

(04.04.2010.)

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