Ein dicker Hund
Die sogenannte Abmahnwelle
Von Bernd-Ingo Friedrich
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Manchem wird der folgende Artikel etwas seltsam vorkommen. Die Erklärung dafür ist einfach: es handelt sich um einen Artikel für Esoteriker, nämlich für die stetig wachsende Fangemeinde von Archibald Astlöchner und Reneklode Riemenschneider. (Klarnamen bekannt.)
Zur Sache selbst gibt es im Internet bereits so viel zu lesen, daß hier nichts wiederholt, sondern nur auf zwei Links verwiesen werden soll:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html
Wer sich mit diesen beiden Websites befaßt, weiß genug, um dem Folgenden folgen zu können. Konkret geht es dabei um ein Gangsterpärchen, das aus dem Pfandleiher Archibald Astlöchner und seiner Gemahlin, der „Rechtsanwältin“ Reneklode Riemenschneider besteht. Besagter Archibald Astlöchner ist der unter extremem Konkurrenzdruck leidende Mandant, seine Gemahlin fungiert als rechtskundige Nemesis (Wahrerin des Rechts und der Sittlichkeit).
Doch Spaß beiseite, denn diese Leute sind mit ihren Aktivitäten im großen wie im kleinen äußerst wirtschaftsschädigend, obwohl sie das Gegenteil vorgeben, und die Angelegenheit selbst ist für die Betroffenen alles andere als spaßig. Ihre juristisch leider gedeckten Machenschaften führen dazu, daß immer mehr Händler ihre Internetgeschäfte aufgeben, um dem Ärger und den finanziellen Verlusten zu entgehen, die von den sogenannten Abmahnern verursacht werden.
In deren gierige Fänge geraten zumeist kleine Händler oder Ich-AG, die sich notgedrungen mit dem Internethandel befassen und sich ihr Know-how erst mühsam erarbeiten müssen, wobei gerade in der ersten Zeit der Geschäftstätigkeit eine solche Menge bürokratischer, organisatorischer und technischer Probleme zu bewältigen ist, daß Formulierungsfragen die geringste Sorge darstellen.
Daß der Widerrufsbelehrung, um die es so viel Wirbel gibt – Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, daumendicke Gerichtsurteile, Internetforen, Zeitschriftenbeiträge, Parlamentsanfragen - dabei aber eine weniger noch als marginale praktische Bedeutung zukommt, zeigen folgende ausgewählte Fakten:
Herr Z. (arbeitslos, Ich-AG) handelt seit 2003 ausschließlich über ebay, hatte in den letzten 12 Monaten 2640 Abschlüsse, die von seinen Kunden durchweg positiv bewertet wurden; es gab keine Beschwerden wegen seiner Widerrufsbelehrung, er selbst hat auch keine Abmahnung eines Konkurrenten angestrengt.
Herr Y. ist gewerblicher Händler und ebay-Händler, seine Abschlüsse sind weitaus umfangreicher; ansonsten siehe oben.
Frau X ist Hartz-IV-Empfängerin und betreibt zusätzlich eine Ich-AG. Sie verkauft im Kundenauftrag verschiedenste Artikel auf Kommissionsbasis gegen Provision. Sie hat sich einen zufriedenen Kundenstamm erarbeitet; ansonsten siehe oben.
(Die Händler sind namentlich bekannt. Die Reihe ist beliebig fortsetzbar.)
Die willkürliche Festsetzung des Streitwerts und die damit verbundene Höhe der Abmahngebühren (ich spreche absichtlich nicht von Rechtsanwaltsgebühren!) ist vor allem für Klein- und Kleinstgewerbetreibende katastrophal. (Einer Händlerin wurde angesichts ihrer materiellen Lage sogar ein Rabatt und Ratenzahlung angeboten!)
Im Fall des Herrn Z. betrug der Streitwert 6.000 Euro - bei einem Verkaufswert des Gegenstands, den Archibald Astlöchner (!) selbst erwarb, von 106 Euro! Herr Z. gibt weiter an, daß sein Gewinn nach Abzug aller notwendigen Betriebsausgaben monatlich ca. 500 Euro beträgt. Das ist relativ wenig und würde einem Alleinverdiener nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, doch viel mehr läßt sich mit seinem Internethandel von der Sache her nicht verdienen. Die Abmahnung hat ihn alles in allem 1.200 Euro gekostet: Anwaltskosten für eine Abmahnung und, weil er nicht sofort zahlte, Anwalts- und Gerichtskosten für eine einstweilige Verfügung. Das bedeutet, daß ihm die Einnahmen dreier Monate verloren gehen. Dabei fehlen in der Rechnung noch die Verdienstausfälle für die Zeit, die er mit der Abwehr dieser quasi-ruinösen Forderungen beschäftigt war!
Herr Y. ist zwar in der glücklichen Lage, relativ gut zu verdienen, doch auch er beziffert seine Einbuße mit immerhin drei Tageseinnahmen.
Frau X hat ein breitgefächertes, von der Zulieferung ihrer Kunden abhängiges Angebot, ihr Arbeitsaufwand (z.B. beim Verpacken eines zwölfteiligen Eßservice) ist sehr hoch. Ihr Erlös ist so gering, daß sie keine Einkommenssteuer zahlen kann. Sie kann auch die „Gebühren“ gar nicht zahlen.
Demgegenüber sind Art und Weise der Abmahnung, Abmahngebühren und die Höhe der angedrohten Sanktionen (maximal 250.000 Euro oder 6 Monate Haft) völlig überzogen. Eine solche "Rechtspflege" wäre lächerlich, wenn sie nicht so bösartig wäre.
Ebayer wie Herr Z. sagen sich mittlerweile, daß es unter diesen Voraussetzungen besser wäre, Hartz IV zu beantragen, was in seinem Falle hieße, er hätte monatlich sogar 200 Euro mehr und müßte nicht täglich damit rechnen, von „Rechtsanwälten“ wie Reneklode Riemenschneider abgeschossen zu werden.
Die obige Aufzählung zeigt indirekt auch, daß die einzigen Profiteure dieser Abmahnungen die Anwälte sind – es sei denn, sie wären mit ihren Mandanten verheiratet. (Oder umgekehrt: der Mandant profitiert mit, wenn die abmahnende Anwältin seine Ehehälfte ist.) Ein Händler hat normalerweise kein Interesse daran, seine Konkurrenz wegen einer Bagatelle abzumahnen, weil der Zeitaufwand für ihn viel zu hoch, die Angelegenheit ohne teuren Rechtsbeistand nicht zu bewältigen wäre, und seine Aussichten auf „Gewinn“ – welcher Art auch immer - viel zu vage sind.
Archibald Astlöchner bringt es übrigens mit drei ebay-Adressen auf ganze 281 getätigte Geschäfte (Käufe und Verkäufe), das heißt, er tätigt 5,2 Geschäfte pro Woche – er weiß also gar nicht, was es heißt, sich seinen Lebensunterhalt bei ebay verdienen zu müssen. Eine weitere Perfidie besteht darin, daß er Artikel verkauft, die er zuvor bei ebay ersteigert hat und deren Verkäufer er dann wegen ihrer Widerrufsbelehrung von seiner Rechtspflegerin hat abmahnen lassen. Also kann von unlauterem Wettbewerb bei ihm eigentlich keine Rede sein, denn bis zur Abmahnung des Verkäufers war er als Käufer im Sinne seiner Rechtsauffassung ja sogar Nutznießer der falschen Widerrufsbelehrung!
Damit bin ich bei der Art und Weise der Abmahnungen. Diese widerstrebt zunächst rein gefühlsmäßig jedem anständigen Menschen. Selbst im durchaus mit dem wirtschaftlichen Wettbewerb vergleichbaren Fußball gibt es vor der roten die gelbe Karte, das heißt, der unfaire Spieler wird zunächst an seine Pflichten erinnert; man nennt das eine „informelle Verwarnung“. Diese Verwarnung wird von einem dazu bestimmten Unparteiischen, dem Schiedsrichter ausgesprochen, der wiederum an ein Regelwerk gebunden ist. Im Falle der Abmahnungen handelt der Anwalt jedoch - im Normalfall - im Interesse seines Mandanten, oder, wie hier, sogar im Interesse des Familienangehörigen, sprich: der eigenen „Mannschaft“.
Was aber noch schlimmer ist: für den ebay-Händler gibt es nicht einmal ein verbindliches Regelwerk! Hier darf der Schiedsrichter, um im Bilde zu bleiben, für ein Spiel in Deutschland wahlweise die Regeln Uruguays, des Kongo oder der Ukraine anwenden – wobei sich aus diesem Vergleich das überraschende Kuriosum ergibt, daß die Regeln von Kap Anamur bis Feuerland gleich sind, während sie in Deutschland von Stadt zu Stadt und Land zu Land variieren.
Das Anwalts„Honorar“ ist also de facto ein leicht zu verdienendes Kopfgeld, das ohne jede Kontrolle, im Falle eines Widerspruchs sogar mit der Unterstützung einer übergeordneten Instanz von den Anwälten selbst einkassiert werden darf. Das ist so, als wenn sich Polizisten an die Straße stellen und auf eigene Rechnung arbeiten würden.
Man fühlt sich bei alledem peinlichst an die Wegelagerer des Mittelalters erinnert. Diese nannte man damals auch Strauchdiebe, weil sie die Leute aus dem Hinterhalt überfielen. Das Procedere ist das gleiche: man spioniert einen lohnende Beute aus, legt sich auf die Lauer und überfällt sie hinterrücks. Statt hinter einem Strauch verbirgt man sich heute in der Anonymität des Internets, die Keule von damals hat sich in den Paragraphen verwandelt, und der leibhaftige Totschlag von damals ist zum ökonomischen Totschlag geworden, siehe oben. Wer mit dem Leben davonkommt und vielleicht nur ein Bein einbüßt, der hat, wenn auch lebenslänglich Schaden an Leib und Seele genommen, Glück gehabt.
Einzige Profiteure sind tatsächlich die abmahnenden Anwälte. Der Anwaltskammer GG lagen nach Auskunft eines Insiders bis Dezember 2006 etwa 30-40 Abmahnungen durch Reneklode Riemenschneider vor, inzwischen sind 15 weitere bekannt. Nimmt man für jeden der – angenommen – 55 Fälle eine Gebühr von 500 Euro an, so ergibt sich eine Einnahme von 27.500 Euro! Dafür muß ein Bergmann unter Tage lange schuften, und ebay-Verkäufer(innen) noch länger.
Das Phänomen des Geldverdienens mit Abmahnungen ist in Anwaltskreisen wohlbekannt und wird zumeist abgelehnt, weil die Abmahner die ganze Branche in Verruf bringen. Doch leider werden die Abmahner und ihre Geschäfte von ihren moralisch integren Kollegen zwar verachtet, aber – geduldet.
Ökonomische und (finanz-) politische Folgen ihrer juristischen Perversionen:
- die Bemühungen der Bundesregierung, über Fördermechanismen wie Ich-AG Menschen in Arbeit zu bringen, werden konterkariert
- es entstehen Steuerausfälle, weil Betroffene ihre Geschäftstätigkeit einstellen
- das ohnehin geringe Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat schwindet
- die nach eigenem Bekunden ohnehin überlasteten Gerichte verschwenden ihre Zeit mit Lappalien und unnützem Schriftverkehr
- u.a.m.
Gründe genug, Geschäftsleuten wie Archibald Astlöchner und „Rechtsanwälten“ wie Reneklode Riemenschneider das Handwerk zu legen.
(31.07.2007)
Zuschriften zum obigen Artikel
Per Email am 01.08.07
(...) habe soeben den Text gelesen. Ich kann nur
sagen ERSTKLASSIG. Machen Sie weiter so!
P.S.: Ich weiß nicht ob ich es schon geschrieben habe, da
ich so viel im Kopf habe: Ich zahle meine Gebühren bei
( R.R.) in 40 EUR-Raten ab, mit geringeren Raten von 20 EUR
hat sie sich absolut nicht zufrieden gegeben, bin alleinerziehende Mutter
und arbeite nun wieder halbtags im Büro - die Ebay-Verkäufe
habe ich zwischenzeitlich aufgegeben, nur noch ein bißchen
privat. Es ist eine Schweinerei vom Feinsten, was die beiden treiben.
Wenn ich nicht mindestens 40 EUR monatlich zahle, hat sie mir mit
dem Gerichtsvollzieher gedroht; das wäre mir in so einer kleinen
Stadt, wie meinem Heimatort unangenehm, das habe ich ihr auch
wissen lassen. Das interessiert aber nicht. (...)
Per Email am 01.08.07
(...) ist doch ein sehr schöner Artikel geworden und trifft den Nagel auf dem Kopf. Das traurige ist ja nur, das es noch genug andere von denen gibt. Hatte hier in Halle zwei Ebayer, die haben Ende vorigen Jahres von dem ominösen Verein "Ehrlich währt am längsten" auch eine Abmahnung bekommen und sollten ca. 146 Euro zahlen. Haben es aber an eine zentrale Stelle weiter gegeben und den Geschäftsführer hatte man ja im Dezember auch zeitweilig inhaftiert, da er gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen hatte. Mich hatte ja noch ein Ebayer vor 2 Monaten angerufen, aber seinen Namen und Wohnort nicht genannt der von den Ehepaar auch abgemahnt wurde. Ich vermute ja die Dunkelziffer ist hier hoch. Die kann ihre Abmahnfälle nur vor der Anwaltskammer aufdecken. Hoffe ja das sie bei den Einnahmen auch ihre Abgaben ordentlich macht. Ich habe jedenfalls das Vertrauen ins das Recht gründlich verloren. (...)
Per Email am 09.08.07
(...) Ich habe jedenfalls für meinen Mandanten „den Kampf aufgenommen“, da ich neben der von Ihnen zu recht in dem erwähnten Artikel vertretenen Auffassung, dass die Mandanten geschädigt werden, auch einen Verruf der Anwaltschaft fürchte.
Wir Anwälte müssen und sollen unser Geld im Dienste des Mandanten „sauer“ verdienen und ich meine, dass das, was hier abläuft, eine Riesenabzocke mit Standardtexten und unter Ausnutzung unserer trägen Rechtslage ist. (...)
Das neueste Urteil:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/08/21/olg-duesseldorf-kuerzt-abmahnkosten-von-750-e-auf-100-e/
(Eingefügt am 22.08.2007)
Die neueste Aktion - bitte mitmachen!
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478
(Eingefügt am 23.08.2007)
Ansehen:
http://abmahnr.de/
(Eingefügt am 21.10.2007)
Nachmachen:
Siehe Artikel "Die Lösung? - Abmahnen retour."
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Zu guter Letzt
Matthias Claudius
DER BAUER NACH GEENDIGTEM PROZESS
Gottlob, daß ich ein Bauer bin
Und nicht ein Advokat,
Der alle Tage seinen Sinn
Auf Zank und Streiten hat.
Und wenn er noch so ehrlich ist,
Was sie nicht alle sind,
Fahr ich doch lieber meinen M ...
In Regen und in Wind
Denn davon wächst die Saat herfür
Ohn Hilfe des Gerichts;
Aus nichts wird etwas denn bei mir,
Bei ihm aus etwas nichts.
Gottlob, daß ich ein Bauer bin
Und nicht ein Advokat!
Und fahr ich wieder zu ihm hin,
So breche mir das Rad!
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